Immobilien geerbt

Sie haben einen Immobilien-Schatz geeerbt! Was tun?
Sie gehören zu den glücklichen Erben, die eine unbelastete Immobilie geerbt haben. Nun möchten Sie diese Immobilie nicht selbst nutzen. Das Haus oder die Wohnung leer stehen zu lassen ist keine Option. Auch das Grundstück muss gepflegt werden. Was können Sie tun?

Zum einen können Sie das Objekt vermieten oder verpachten. Hier können Sie die ortsübliche Netto-Kalt-Miete aus dem Mietspiegel der Gemeinde oder der Stadt ermitteln. Die Suche nach dem passenden Mieter oder Pächter gelingt über die gängigen Immobilienportale und über Mundpropaganda.
Wenn Sie noch nicht als Vermieter tätig waren, empfehlen wir, den Service eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Er weiß, welche Unterlagen für den Mieter/Pächter zur Verfügung gestellt werden müssen und kennt den Mietwohnungsmarkt. Eventuell passende Mietwohnung-Suchende sind bereits in seiner Kundendatei vorhanden. Mietverträge liegen in bewährter Form vor und sind den neuesten gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Besichtigungen werden durch den Makler durchgeführt. Notwendige Unterlagen des Mieters werden durch den Makler angefordert und geprüft.
Sie müssen sich also nur noch für einen Mieter entscheiden und den Vertrag genehmigen. Schon ist alles für Sie getan. Die Provision in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. MwSt. für den Service des Maklers ist durchaus angemessen und erspart Ihnen viel Arbeit und Zeit.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken an eine beständige Sorge um ordentliche Mieter und pünktliche Mietzahlungen nicht anfreunden können, dann gibt es natürlich auch die Möglichkeit des Verkaufes der Immobilie.
Bei Verkauf geerbter Immobilie gibt es jedoch einige Punkte zu beachten, die eine Inanspruchnahme eines erfahrenen Immobilienmaklers empfehlenswert machen.

Der wichtigste Punkt ist die Beachtung der Spekulationsfrist. Diese Frist beginnt mit Annahme des Erbes. Bei nachfolgendem Verkauf der geerbten Immobilie sollte auf jeden Fall ein Gutachten vor Verkaufsbeginn erstellt werden. Dies ist ausschlaggebend für die spätere Ermittlung des Spekulationsgewinnes.
Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Diese verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie drei Jahre selbst oder einer Ihrer nahen Familienmitglieder in der Immobilie gewohnt haben. Die Thematik der Spekulation ist vielfältig und kann hier nicht abschließend behandelt werden. Jeder Erbfall ist speziell und hat seine eigenen Herausforderungen.

Der Spekulationsgewinn kann durch diverse Kosten des Erbes vermindert werden. Da sind zum Beispiel die Kosten für die Finanzierung, falls ein Restdarlehen abgelöst werden muss oder ein weiterer Erbe ausgezahlt werden soll. Renovierungs- und Modernisierungskosten vor Verkauf der Immobilie mindern den Spekulationsgewinn ebenfalls.
Zu beachten bleibt, dass trotz Spekulationssteuer von bis zu 42 % des Gewinnes, immer noch eine respektable Einnahme erwirtschaftet werden kann.

Wir empfehlen noch einmal die Erfahrung eines etablierten Immobilienmaklers. Am besten Suchen Sie außerdem den Rat eines Steuerberaters. Beide zusammen sind Profis ihres Faches und können Ihnen die nötige Sicherheit geben.

Gerne sind wir von der Firma Ostseetraum Immobilien für alle Fragen rund um das Thema Immobilien-Erbschaft für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie!






